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Mit Entscheidung 15-2687/2017 S1 wurde bezüglich des Antrages Kleinteilige Maßnahmen am Altenbekener Damm eine zeitliche Umsetzung in 11/2017 und Februar/März 2018 vorgegeben. Der Punkt 1 wurde mit Beschluss umgesetzt, der Punkt 2 zwischenzeitlich auch, wenn auch verzögert. Die Umsetzung des Punktes 3 steht noch aus. Beim Beschlussmonitoring, der den Mitgliedern des Bezirksrates per E-Mail übersandt wurde, ist nun eine Umsetzung mit pauschaler Angabe 2018 angegeben.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1) Warum ist der Bezirksrat nicht über die Verzögerung bei der Umsetzung der Entscheidung Kleinteilige Maßnahmen am Altenbekener Damm (15-2687/2017 S1) informiert worden?
2) Wann wird die Umsetzung des ausstehenden Beschlusspunktes erfolgen?