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Schmalzkuchenstand
Dem Betreiber des Schmalzkuchenstandes im Bereich des ehemaligen Karstadt-Hauses wurde seitens des Eigentümers die Kündigung ausgesprochen, da seitens der Stadt ein öffentliches Interesse an den Arkaden bestehen würde. Wenige Tage später wurde die Kündigung zurückgezogen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Aufgrund welcher Rechtslage hat die Stadtverwaltung auf den Eigentümer der Immobilie (ehemals Karstadt) eingewirkt, um dem Pächter, der den Schmalzkuchenstand betreibt, die Kündigung auszusprechen und wer hat die Weisung gegeben, dass die Stadtverwaltung (laut HAZ das Amt für Marktwesen) auf den Verpächter mit dem Ansinnen zugegangen ist, dem Schmalzkuchenbudenbetreiber zu kündigen?
2. Aufgrund welcher Rechtslage hat die Stadt nun dieses Ansinnen aufgegeben, so dass die Kündigung zurückgenommen wurde?
3. Welche der städtischen Handlungen war Rechtsfehlerhaft (auf eine Kündigung zu drängen oder darauf zu drängen, die Kündigung wieder zurückzunehmen) und welche Folgen hat die rechtsfehlerhafte Handlung für diejenigen, die diese Handlung ausgeführt haben?
Martin Hoffmann
Fraktionsvorsitzender