Antrag Nr. 15-2603/2021:
Straßen im Stadtbezirk mit überbezirklicher Bedeutung

Inhalt der Drucksache:

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Straßen im Stadtbezirk mit überbezirklicher Bedeutung

Antrag

Die Verwaltung der LHH wird dem Bezirksrat eine Liste all jener Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld vorlegen, die eine überbezirkliche Bedeutung haben und somit nicht in die Zuständigkeit des Bezirksrates gehören.

So lange die Verwaltung diese Liste nicht vorlegt, geht der Bezirksrat davon aus, dass alle Straßen, die nicht als Bundes-, Landes- oder Kreisstraße ausgewiesen sind, in die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates fallen, da die Verwaltung diese Straßen nicht anderweitig ausgewiesen hat.

Begründung


Laut § 93 NKomVG und §9 der Hauptsatzung der LHH sind die Bezirksräte für alle Straßen im Stadtbezirk zuständig, „deren Bedeutung über (…) über den Stadtbezirk hinausgeht“ (NKomVG) bzw. „die nicht wesentlich über die Stadtbezirksgrenzen hinausführen, keine wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung haben“ (Hauptsatzung LHH).

Angesichts verschiedener Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen des Bezirksrates ist davon auszugehen, dass der Verwaltung eine Übersicht über die Zuständigkeiten der verschiedenen kommunalen Ebenen für die Straßen in Hannover vorliegt. Diese soll dem Stadtbezirksrat zur Verfügung gestellt werden, um den Bezirksrat in seiner Arbeit zu unterstützen.