Antrag Nr. 15-2602/2021:
Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Hannoverschen Werkstätten

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Hannoverschen Werkstätten

Antrag

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Zufahrten zu den Hannoverschen Werkstätten werden folgende Maßnahmen

1. durchgeführt:

  • an den Einfahrten in die Lathusenstraße von der Berckhusenstraße und von der Pertzstraße aus werden Verkehrsschilder „Gefahrenstelle“ (101) mit dem Zusatz „Seh- und Gehbehinderte“ aufgestellt;
  • im Bereich der Bushaltestelle Lathusenstraße stadtauswärts wird die Fahrbahn stadtauswärts durch entsprechende Markierungen so verengt, dass das Vorbeifahren an haltenden Bussen untersagt wird (ähnlich der stadtauswärtigen Bushaltestelle Soltauer Straße)
  • vor den Bushaltestellen Lathusenstraße (stadtein- und -auswärts) wird das Verkehrsschild 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) aufgestellt.

2. geprüft:

  • die Anlage eines Fußüberweges (Zebrastreifen) im Zuge der Lathusenstraße zwischen Berckhusen- und Pertzstraße – hier soll mit Rücksicht auf die besondere Gefährdungssituation von Menschen mit Behinderungen eine Ausnahmeregelung von der Vorschrift greifen, keine Fußüberwege in Tempo-30-Zonen anzulegen.

Begründung


Die vorstehenden Anregungen sind von Seiten der Hannoverschen Werkstätten vorgetragen worden. Um gerade die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen, die dort arbeiten, im Straßenverkehr zu verbessern, ist es notwendig, am Standort Lathusenstraße der Hannoverschen Werkstätten die vorgenannten Maßnahmen umzusetzen.