Anfrage Nr. 15-2600/2018:
Pflasterung

Inhalt der Drucksache:

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Pflasterung

Bei der Beseitigung kleinerer Unebenheiten werden zunehmend die alten Steine
umgekehrt wieder eingebaut. Die Fase verschwindet und der Stein weicht farblich
sehr von der Umgebung ab. Der Fußwegbelag wird zu einem Flickenteppich, was
die Anwohner als Verschandelung empfinden.

Da sich der tiefere Sinn dieser Maßnahme nicht logisch erschließt, frage ich die
Verwaltung:
1. Ist dies durch die Verwaltung so vorgeschrieben worden? Oder handelten die Ausführenden in eigenem Ermessen?
2. Gibt es technische Gründe, die diese Art der Arbeit rechtfertigen?
3. Soll der heutige Zustand in Zukunft bestehen bleiben?