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Immer wieder kommt es, insbesondere im Stadtbezirk Mitte, zu Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger über sozial inadäquates und ordnungswidriges Verhalten von Mitmenschen.
In der Landeshauptstadt gibt es neben der SOG-VO keinen Katalog, welcher feste Verwarn- bzw. Bußgelder enthält. Der Erlass eines Kataloges, welcher die häufigsten Ordnungswidrigkeiten umfasst und gemäß §§ 59 Abs. 1 Nds. SOG und 118 OWiG konkret sanktioniert, ist erforderlich, damit sowohl für die Verwaltung als auch für den Betroffenen/die Betroffene die jeweilige Rechtsfolge klar ersichtlich ist.
Dadurch entfällt die bisher in jedem Einzelfall erforderliche Erhebung der Umstände und Prüfung der Verhältnismäßigkeit zur Festsetzung der Höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes, wodurch der Verwaltungsaufwand deutlich minimiert wird.
Als mögliche Tatbestände und entsprechende Geldbußen schlagen wir Folgendes vor:
• Verunreinigung (Zigaretten, Kaugummi, Papier etc.) 50 €
• Verunreinigung (Zigaretten, Kaugummi, Papier etc.) ohne Entfernung 75 €
• Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Straßen 150 €
• Hundekot auf Spielplätzen 200 €
• Notdurft 200 €
Die Aufzählung ist nicht abschließend und soll lediglich als Anhalt hinsichtlich Tatbestände und Buß-/ Verwarngeldhöhe dienen.
Martin Hoffmann
Fraktionsvorsitzender