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Die Verwaltung wird aufgefordert, zu eruieren, welche Wohnungsleerstände und freie Bettenkapazitäten in Übernachtungseinrichtungen (wie Hotels und Pensionen) im Stadtbezirk Nord auf welche Weise herangezogen werden können, um kurzfristig noch vor dem Winter derzeit obdachlose Menschen so einzuquartieren, dass die Anforderungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie (Hygiene- und Abstandsregeln) konsequent eingehalten werden können.
Diese Kapazitäten sollen durch Anmietungen, bzw. ggf. auch Beschlagnahmungen (zur Gefahrenabwehr nach Polizeirecht) kurzfristig von Obdachlosigkeit betroffenen Personen angeboten werden.