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Bewirtung im Bürgerhaus
Anlässlich einer Veranstaltung im Bürgerhaus war zu beobachten, dass sich die Bewirtung als unzuverlässig erwies.
Daher stellen sich folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Wie genau ist die Bewirtungsregelung im Bürgerhaus für die Räumlichkeiten (Gruppenräume, Saal etc.)?
2. Welche Möglichkeiten bestehen für die Verwaltung die Bewirtung zu regeln bzw. hinzuwirken?
3. Wie lange läuft der Vertrag mit dem jetzigen Pächter?
Kerstin Seitz
Fraktionsvorsitzende