Informationen:
Beratungsverlauf:
- 15.12.2025: Stadtbezirksrat Mitte: schriftlich beantwortet
Anfragesteller(in):
Gemeinsame Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
Gemeinsame Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion
"Fußgängerüberwege sind, verstanden als Mittel zur Sicherstellung der Funktion bereitgestellter Fläche gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 b StVO, ebenfalls unter der Norm zu fassen. Die Voraussetzung eines entsprechenden Fußverkehrsaufkommens gemäß R-FGÜ entfällt, wenn Fußgängerüberwege auf der Rechtsgrundlage Klimaschutz oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 angeordnet werden sollen, soweit die oben skizzierten Tatbestandsmerkmale für die jeweiligen Rechtsgrundlagen erfüllt sind. Dies ist deshalb zulässig, da mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen auf d er Rechtsgrundlage Klimaschutz eine Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund und damit auch den Fußverkehr erzielt werden soll. Das Voraussetzen eines Fußverkehrsaufkommens gemäß R-FGÜ widerspricht diesen Grundsätzen."
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Auf welchen aktuellen Studien basiert die Aussage der Verwaltung, "dass Fußgängerschutzinseln laut aktueller Forschungsergebnisse die sicherste Querungsmöglichkeit sind." (15-0406/2025 S1) (Bitte um Auflistung der entsprechenden Studien/Forschungen)?
2. Wie viele Fußgänger*innen wurden in den letzten fünf Jahren beim Überqueren der Straße im Bereich eines FGÜ im Bezirk Mitte angefahren/verletzt?
3. Sind laut Ansicht der Verwaltung die Erhebung von Kfz-Zahlen und "tatsächliche Querungsbedarfe" des Fußverkehrs notwendig (vgl. 15-1018/2025 S1), wenn Fußgängerüberwege als "angemessene Flächen für den Fußverkehr“, auf Basis der neuen Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung im Straßenverkehrsgesetz, angeordnet werden?