Drucksache Nr. 15-2596/2018 S1:
Entscheidung
Vorfahrtregelung für den Fahrradverkehr in der Calenberger Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 19.11.2018
TOP 11.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2596/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Vorfahrtregelung für den Fahrradverkehr in der Calenberger Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 19.11.2018
TOP 11.3.3.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Vorfahrtregelung in der Calenberger Straße ist so zu regeln, dass der geradeausfahrende Fahrradverkehr im Bereich des abknickenden Straßenverlaufs Archivstraße/Calenberger Straße Vorrang hat. Dies ist neben Verkehrszeichen durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich zu machen.

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.

Eine bloße Beschilderung und Markierung eines geradlinigen vorfahrtberechtigten Straßen-verlaufs an der Fahrbahnkurve Calenberger Straße / Archivstraße widerspräche der bauli-chen Beschaffenheit der Straße, die dem, der sie befährt, den Eindruck vermitteln kann, er befände sich auf der wichtigeren Straße. Eine sichere Wahrnehmbarkeit der beantragten Vorfahrtregelung lässt sich mit den vorgeschlagenen Mitteln daher nicht erzielen.
Ein ersatzweiser Umbau der Fahrbahnkurve Calenberger Straße / Archivstraße in einen ge-radlinigen vorfahrtberechtigten Straßenverlauf ist seitens der Verwaltung insbesondere we-gen des abknickenden Buslinienverkehrs nicht angedacht. Aus demselben Grund sind Calenberger Straße und Archivstraße zwischen den Einmündungen auf Humboldtstraße und Lavesallee konsequent als vorfahrtberechtigte Straßen geführt.