Anfrage Nr. 15-2595/2020:
Gehölzfällungen und Baugenehmigungen in Isernhagen-Süd

Inhalt der Drucksache:

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Gehölzfällungen und Baugenehmigungen in Isernhagen-Süd

In Ihrer Antwort auf die Anfrage 15-0036/2020 F1 zu „Baumfällungen in Isernhagen-Süd“ vom 22.01.2020 führt die Verwaltung aus, dass Baumfällungen im Rahmen neuerlich zu erteilender Baugenehmigungen aufgrund der geltenden Bestimmungen im Baugesetzbuch sowie der Niedersächsischen Bauordnung kaum verhindert werden können. Besonders negativ würden sich dabei jene Bauvorhaben auswirken, „die nach Grundstücksteilungen auf Grundlage des BauGB erfolgen und solche, wo auch keine Festsetzungen von Bebauungsplänen die Baufreiheit zugunsten des Baumerhalts einschränken.“

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Wie viele Baugenehmigungen wurden seitens der Stadt für Baugrundstücke in Isernhagen-Süd in den letzten 5 Jahren erteilt und wie oft und in welchem Umfang wurden dabei für Gehölze Fällgenehmigungen a) erteilt, b) versagt, wurden c) Grundstücke geteilt, waren d) Grundstücke betroffen, für die kein Bebauungsplan existierte, und kam es e) zu illegalen Fällungen?

2. Besteht kommunal die Möglichkeit, für jene Bereiche, für die noch kein gültiger Bebauungsplan existiert, den Status quo über Bebauungspläne festzuschreiben, um so künftig den Erhalt von Gehölzen besser gewährleisten bzw. den Eigentümer*innen im Falle einer neuerlichen Bebauung Auflagen erteilen zu können?

3. Inwiefern setzt sich die Stadt, etwa über den Niedersächsischen oder den Deutschen Städtetag, für eine spürbare gesetzliche Verschärfung bis hin zu einer temporären/dauerhaften Versagung von Baugenehmigungen und eine deutliche Erhöhung der Strafen bei Verstößen gegen Schutzbestimmungen für Gehölze ein?