Drucksache Nr. 15-2594/2025 S1:
ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion:
Aufwertung des Bereichs um die „Leinewelle“
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 15.12.2025
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2594/2025 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG zum gemeinsamen Antrag von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion:
Aufwertung des Bereichs um die „Leinewelle“
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 15.12.2025
TOP 6.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bereich um die „Leinewelle“ für die gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit der Freizeitnutzung der „Leinewelle“ aufzuwerten. Dabei ist unter anderem zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten,
  1. wie auf dem Areal eine öffentliche WC-Anlage angelegt werden kann.
  2. welche kurzfristigen Umgestaltungsmöglichkeiten das Areal bietet, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen (z.B. durch zusätzliche Begrünung), um Lager- und Umkleidemöglichkeiten zu schaffen, und um Platz für sportliche, kulturelle und kulinarische Begleitangebote zu schaffen,
  3. wie der Gehwegbereich der Schlossstraße im Bereich der Brücke verbreitert werden kann, um Platz sowohl für die Zuschauenden als auch passierende Fußgänger*innen zu schaffen. Dafür soll auch eine mögliche Einbahnstraßenregelung geprüft werden.

Entscheidung

Dem Antrag wird gefolgt.

Zu 1.)
Die Grundlagenermittlungen zur Aufnahme von Planungen einer WC-Anlage wurden beauftragt. Demnach sind neue Ab- und Zuwasserleitungen zu verlegen. Derzeit kann eine Umsetzung noch nicht verlässlich zugesagt werden.

Zu 2.)
Es werden bereits umfangreiche Abstimmungsgespräche mit den Betreibern der Leinewelle geführt, um den Umgebungsbereich aufzuwerten und durch zusätzliche Angebote an sportliche Erfordernisse anzupassen.

Zu 3.)
Bisher liegt noch kein Ergebnis der Prüfung zur Verkehrsregelung auf der Schlossbrücke vor; die Prüfung dauert weiterhin an. Derzeit weist die Fahrbahn eine Breite von ca. 4,80 m auf. Die südliche Gehwegbefestigung hat eine Breite von ca. 3,00 m, die nördlich zu erweiternde Gehweganlage eine Breite von ca. 2,70 m.

Auch bei einer Einbahnstraßenlösung bleibt der Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen zulässig. Dadurch lässt sich die Breite der Fahrbahn nicht wesentlich verringern.