Antrag Nr. 15-2594/2020:
Stadtteilpark Schwarzwaldstraße. Verlegung der Seilbahn

Inhalt der Drucksache:

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Stadtteilpark Schwarzwaldstraße. Verlegung der Seilbahn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

0. Der städtische Ordnungsdienst überprüft ab Frühjahr 2021 laufend die Einhaltung der sachgemäßen Nutzung nach 20.00 Uhr und informiert den Bezirksrat im Sommer.
0. Die Seilbahn vor den Häusern Schwarzwaldstr. 29-33 wird verlegt.

Begründung


In 2019 wurde mit 13.000qm einer der größten Stadtteilparks eröffnet. Er soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein Rückzugsort sein. Das Wort Park (von mittellateinisch parricus „Gehege“) bezeichnet nach den Regeln der Gartenkunst gestaltete größere Grünflächen, die der Verschönerung und der Erholung dienen. Der Stadtteilpark Sahlkamp wurde in den vergangenen zwei Jahren, durch seine Erweiterung und Modernisierung mit Spielgeräten von Kindern und Jugendlichen, gut angenommen und genutzt. Allerdings gibt es zwei Mängel, die bisher trotz intensiver Bemühungen durch Anlieger nicht zufriedenstellend behoben wurden.

Ruhestörung nach 20.00 Uhr

Im August und September 2019 war der städtische Ordnungsdienst nur vier Mal zwischen 20.00 und 21.00 Uhr vor Ort. An zwei Tagen wurden größere Menschenansammlungen der Fläche verwiesen. Immerhin 50%! Es kann nicht Aufgabe von Anliegern sein, permanent den Ordnungsdienst zu rufen oder nach 22.00 Uhr die Polizei zu alarmieren (dies die Empfehlung der Verwaltung). Nach Berichten der Anwohner ist eine häufigere Überprüfung durch den Ordnungsdienst erforderlich.

Lärmbelästigung durch die nahe an die Häuser Schwarzwaldstraße 29 bis 33 installierte Seilbahn.

Seit der Inbetriebnahme der Seilbahn fühlen sich die Anwohner der benannten Häuser im Sommer nicht mehr wohl auf ihren Balkonen. Es geht hierbei in keiner Weise um die Lärmbelästigung durch Kinder allgemein, sondern um die Geräuschbelästigung durch die Seilbahn insbesondere. In einer der unteren Wohnungen wohnt ein Paar, dass sogar ein ärztliches Attest bezüglich der Stressbelastungen durch Lärm vorweisen kann. Weiterhin gibt es die beigefügte Unterschriftensammlung der Anwohner der betroffenen Häuser mit dem Wunsch auf Verlegung. Immerhin 23 Anwohner!

Wenn man das Wort Park eben auch als Ort der der Erholung dienend definiert, sollte eine Versetzung der Seilbahn auf die größere Freifläche vor dem Hügel (siehe Foto) geprüft und umgesetzt werden.