Drucksache Nr. 15-2594/2009 S1:
Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 2272/2009, Einführung des Ganztagsschulbetriebes Grundschule Kurt-Schumacher-Schule
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.12.2009
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2594/2009 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Zusatzantrag zu Drucks. Nr. 2272/2009, Einführung des Ganztagsschulbetriebes Grundschule Kurt-Schumacher-Schule
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.12.2009
TOP 7.1.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird beauftragt, in der Februarsitzung des Bezirksrates 2010 darzustellen,
- wie und wo der zukünftige Freizeitbereich für die zukünftige Ganztagsschule angeboten werden soll und welcher Raumbedarf dafür erforderlich ist und
- welcher sonstige Raumbedarf mittel- bis langfristig für die Führung einer Ganztagsschule erforderlich sein wird und
- welche Auswirkungen die Einrichtung der Ganztagsschule in der Grund-schule Anderten auf die anderen in dem Schulgebäude befindlichen Gruppierungen (Hauptschule, Kindertagesstätte, Hort) mittel- und langfristig haben wird und wie diese realisiert werden sollen und
- in welcher Weise für die Essenversorgung der Schüler/innen die im Schulzentrum vorhandenen Verpflegungsangebote mit genutzt werden können.

Entscheidung

Gemäß Ziffer 8.2 des RdErl. d. MK v. 16.03.2004 "Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule" müssen für die Genehmigung eines Ganztagsschulbetriebes geeignete Räumlichkeiten vorhanden sein, insbesondere der Mensa- und Freizeitbereich.

Aktuell befinden sich die Grundschule und die Hauptschule in Gesprächen darüber, welcher Klassenraum sinnvoller weise für die Betreuungsangebote bzw. für den Freizeitbereich zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Angebotsstruktur wird derzeit durch die Auswertung der Umfrage bei Eltern und Kindern ermittelt. Entsprechend diesem Bedarf kann grundsätzlich der gesamte Schulraum der Grundschule für Angebote genutzt werden.

Für die Essenverpflegung der Grundschule Kurt-Schumacher wurden die Voraussetzungen bereits geschaffen. Eine Mitnutzung der Verpflegungsangebote des Hortes und der sonderpädagogischen Kita ist nicht möglich. Der Freizeitbereich wird der Grundschule im Schulgebäude zur Verfügung gestellt.

Durch die Einrichtung des Ganztagsschulbetriebes werden die anderen im Schulgebäude befindlichen Institutionen nicht tangiert.

Weitere Informationen sind dann dem Handlungskonzept zu entnehmen, welches als Informationsdrucksache dem Bezikrsrat vorgestellt werden wird.