Drucksache Nr. 15-2593/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kostenbeiträge in der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtbezirk Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 09.12.2021
TOP 6.3.3.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2593/2021 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kostenbeiträge in der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtbezirk Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 09.12.2021
TOP 6.3.3.

Für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe können Kostenbeiträge von Kindern und Jugendlichen erhoben werden. Lange Zeit lagen diese bei 75 % des eigenen Einkommens, nun erfolgte eine Senkung auf 25 %. Diese hohe Belastung, auch schon bei sehr kleinen Einkommen, ist ein Anreiz gegen die Erwerbstätigkeit von jungen Menschen und gestaltet beispielsweise eine Berufsausbildung als sehr unattraktiv. Fraglich ist auch, ob die erhobenen Kostenbeiträge seit der
Senkung auf 25 % angesichts des Verwaltungsaufwands einen relevanten Bonus für den kommunalen Haushalt darstellen. Da die Heranziehung den kommunalen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe obliegt, erfolgt bislang keine zentrale Erfassung über deren praktische Ausgestaltung.
1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Ricklingen nehmen Leistungen und Maßnahmen nach § 91 SGB VIII in Anspruch und wie verteilen sich diese auf die genannten Leistungen?
2. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen sind nach Kenntnis der Verwaltung erwerbstätig?
3. Bei wie vielen dieser Kinder und Jugendlichen findet eine Heranziehung nach den §§ 90 – 94 SGB VIII statt und welche Kostenbeiträge werden im Stadtbezirk Ricklingen so insgesamt erhoben?

Antwort

Frage 1:
Im Stadtbezirk Ricklingen nehmen aktuell 108 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Leistungen und Maßnahmen nach § 91 SGB VIII in Anspruch.
Diese verteilen sich wie folgt auf die in § 91 SGB VIII genannten Leistungen:

7 junge Leistungsberechtigte erhalten eine Hilfe nach § 19 SGB VIII,
4 junge Menschen erhalten eine Hilfe nach § 33 SGB VIII (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII),
58 jungen Menschen erhalten eine Hilfe nach § 34 SGB VIII (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII),
19 junge Menschen erhalten eine Eingliederungshilfe nach § 35 a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII (einschließlich der Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII),
11 junge Menschen sind nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen,
9 junge Menschen erhalten eine Hilfe nach § 32 SGB VIII (teilstationäre Leistung).

Die weiteren Leistungen des Leistungskataloges in § 91 SGB VIII werden derzeit nicht in Anspruch genommen.

Frage 2:
Nach Kenntnis der Verwaltung sind von diesen jungen Menschen zurzeit 7 Jugendliche bzw. junge Volljährige erwerbstätig.

Frage 3:
Bei 6 jungen Menschen findet eine Heranziehung nach §§ 91 bis 94 SGB VIII statt. Im Stadtbezirk Ricklingen werden so insgesamt ca. 10.000 € jährlich an Kostenbeiträgen erhoben.