Anfrage Nr. 15-2593/2021:
Kostenbeiträge in der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtbezirk Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Kostenbeiträge in der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtbezirk Ricklingen

Für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe können Kostenbeiträge von Kindern und Jugendlichen erhoben werden. Lange Zeit lagen diese bei 75 % des eigenen Einkommens, nun erfolgte eine Senkung auf 25 %. Diese hohe Belastung, auch schon bei sehr kleinen Einkommen, ist ein Anreiz gegen die Erwerbstätigkeit von jungen Menschen und gestaltet beispielsweise eine Berufsausbildung als sehr unattraktiv. Fraglich ist auch, ob die erhobenen Kostenbeiträge seit der
Senkung auf 25 % angesichts des Verwaltungsaufwands einen relevanten Bonus für den kommunalen Haushalt darstellen. Da die Heranziehung den kommunalen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe obliegt, erfolgt bislang keine zentrale Erfassung über deren praktische Ausgestaltung.
1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk Ricklingen nehmen Leistungen und Maßnahmen nach § 91 SGB VIII in Anspruch und wie verteilen sich diese auf die genannten Leistungen?
2. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen sind nach Kenntnis der Verwaltung erwerbstätig?
3. Bei wie vielen dieser Kinder und Jugendlichen findet eine Heranziehung nach den §§ 90 – 94 SGB VIII statt und welche Kostenbeiträge werden im Stadtbezirk Ricklingen so insgesamt erhoben?