Antrag Nr. 15-2590/2014 N1:
Änderungsantrag zu DS Nr. 2409/2014: Bebauungsplan Nr. 1582 -Am Marstall:
bezahlbares Wohnen am Marstall

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS Nr. 2409/2014: Bebauungsplan Nr. 1582 -Am Marstall:
bezahlbares Wohnen am Marstall

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderungen zugestimmt:


1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durchführungsvertrages wird sichergestellt, dass jeweils 2 der geplanten Wohneinheiten in den beiden Gebäuden als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden;
2. Punkt 3 des Antrages, der Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, wird gestrichen;
3. die beabsichtigten textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie des Durchführungsvertrages werden dem Bezirksrat zur Verfügung gestellt.

Begründung

zu 1) Eine sozial ausgeglichene gesunde und integrative Stadtentwicklung setzt nicht nur voraus, dass Menschen von unterschiedlicher sozialer Herkunft und mit einem unterschiedlichen sozialen Hintergrund innerhalb der Stadtteile miteinander leben, sich austauschen und miteinander auskommen, sondern auch, dass nach Möglichkeit innerhalb von Wohngebäuden eine entsprechende gesellschaftliche Bandbreite vertreten ist.

Im Bereich des Marstalls Ost war ursprünglich auch eine Bebauung mit kleinteiligen Wohneinheiten angedacht, um dort studentisches Wohnen und Wohnen für alleinstehende ältere Menschen zu ermöglichen.

Dass die Investoren die Schaffung von ausschließlich hochwertigen großen Wohneinheiten vorsehen, liegt in deren nachvollziehbaren wirtschaftlichen Interesse.

Das öffentliche Interesse im Sinne einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung in sozialem Frieden ist jedoch höher zu gewichten als das Renditeinteresse der Investoren. Von daher sind je zwei Wohneinheiten zu bezahlbaren Preisen anzubieten.

zu 2) Im Sinne der Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auch im Hinblick auf die Erweiterungen des Bebauungsplanes vorzunehmen.