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Änderungsantrag zu DS 2409/2014:Bebauungsplan Nr. 1582-Am Marstall- mit örtlicher Bauvorschrift
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Drucksache wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Da §9 (3) der NBauO auf dem Baugrundstück nicht Folge geleistet werden kann, wird der Bauträger verpflichtet, sich finanziell, mit der bei Herstellung einer geeigneten Spielplatzfläche ohnehin anstehenden Summe, an der Ertüchtigung des Spielplatzes im Johann-Trollman-Weg oder einem ortsnahen Neubau zu beteiligen.
Begründung
Folgt mündlich.