Antrag Nr. 15-2587/2020:
Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen Stadtbezirk Nord (13) und Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken (12)

Inhalt der Drucksache:

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Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen Stadtbezirk Nord (13) und Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken (12)

Antrag

gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrat Nord am 16.11.2020

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, eine Drucksache zu erstellen und den zuständigen Gremien vorzulegen, das mit Beginn der nächsten Wahlperiode im Jahr 2021 (§ 55 Abs. 3 NGO) die Grenze zwischen dem Stadtbezirk Nord (Stadtteil Vinnhorst) und Herrenhausen-Stöcken (Stadtteil Ledeburg) wie nachfolgend verlegt wird:
das Gebiet (Siedlung Mecklenheide) mit dem Straßenzug Kurländer Weg - abgehend von der Mecklenheiderstraße bis zur Schulenburger Landstr. - wird dem Stadtbezirk (13) Nord zugeordnet:
Schulenburger Landstr. bis zur Revaler Straße, das Gebiet enthält den Kurländer Weg bis zur Revaler Straße den Kurländer Weg, der einmündet in die Friedrich-Klug-Straße bzw. Försterweg (Kleingartenkolonie).

Begründung

Voraussetzung für eine kommunale Neugliederung ist die Berücksichtigung der aktuellen Lebens-, Siedlungs- und Bewegungsräume der Bevölkerung. Genau dies wird von uns aufgegriffen. Die Kinder gehen auf die GS Vinnhorst, die Bürger*innen verbringen ihre Freizeit überwiegend in den Vinnhorster Vereinen (Feuerwehr oder Schützenverein) und fühlen sich mehr Vinnhorst zugehörig als zum Stadtteil Ledeburg. Der REWE-Versorger hat sich bereits der Gewerbegemeinschaft Vinnhorst angeschlossen. Der Vorstand von dem alt-eingesessenen BV Werder-Verein besteht überwiegend aus Vinnhorster Bürger*innen.

Selbst die Stadtverwaltung sieht diesen Bereich als “Vinnhorster Mitte“ (s. Auszüge aus dem Abschlussbericht in der Dokumentation: Sanierung Vinnhorst – Seite 6, 1ter Abschnitt – sowie die Seiten 11 und 12).
Auch die Friedrich-Krug-Kita wird beim Errechnen der Kitaversorgung schon seit Jahren zum Stadtgebiet Nord gerechnet.
Über Abgrenzung und Benennung von Stadtteilen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 / § 40 Abs. 1 Nr. 2 NGO) und Änderungen von Stadtbezirksgrenzen (§ 55 Abs. 2 NGO) entscheidet der Rat, Änderungen von Stadtbezirksgrenzen sind erst zu Ende der Wahlperiode zulässig (§ 55 Abs. 3 NGO); und treten somit im Jahre 2021 in Kraft.
Die neue Grenze ist aber schon bei den Wahlvorbereitungen (zum Beispiel bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen) und bei der Wahlorganisation zu berücksichtigen.
Gender-Aspekte werden nicht berührt.
Die Postleitzahlen bleiben unverändert.
Es entstehen auch keine finanziellen Auswirkungen.