Drucksache Nr. 15-2584/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bionale-Bau im Bereich der Hauptverkehrsachse für Fahrradfahrende und Fußgänger im Bereich Calenberger Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.10.2019
TOP 8.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2584/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bionale-Bau im Bereich der Hauptverkehrsachse für Fahrradfahrende und Fußgänger im Bereich Calenberger Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.10.2019
TOP 8.2.2.

Im Bereich zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) wurde im Rahmen der „Bionale“ vom 27.9. – 3.10.2019 ein Projekthaus aufgestellt und der Restplatz als Fußgängerweg ausgewiesen. Radfahrer*innen waren aufgefordert abzusteigen. Das bedeutet, dass mehrere Tausend Fahrradfahrende täglich in diesem Bereich behindert wurden. So innovativ das ausgestellte Gebäude auch sein mochte, so bleibt doch unverständlich, warum das Haus an dieser Stelle installiert werden musste und der freibleibende Raum durch zusätzliche Absperrungen nur noch wenige Meter betrug.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Warum wurde bei der Genehmigung nicht ein anderer weniger behindernder Standort gewählt, wie z. B. auf dem Neustädter Markt vor der Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannis?
2. Warum wurden nicht entsprechende Auflagen erteilt, damit der Fußgängerweg breit genug gewesen wäre, um für Fahrräder frei zu geben?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Die Veranstaltung wurde durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Landeshauptstadt Hannover beantragt. Als Veranstaltungsfläche wurde ausdrücklich und trotz kritischer Nachfrage die „verkehrsberuhigte“ Fläche zwischen dem ML und MU beantragt. Für diesen beantragten Standort lagen keine hinreichenden Versagungsgründe vor, sodass der Veranstaltungsstandort, wie beantragt, genehmigt werden musste.

2. Aufgrund der Größe der Veranstaltungsfläche bzw. des Holzhauses sowie der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (insbesondere für den Auf- und Abbauzeitraum) und Sicherheitsmaßnahmen war es planerisch - auch nicht unter Erteilung von Auflagen - nicht möglich, andere Wegeführungen umzusetzen.
Es war daher grundsätzlich erforderlich, dass aus Sicherheitsgründen und zum Schutz aller Beteiligten (u. a. Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Auf- und Abbauhelfer*innen, Besucher*innen und (geladene) Gäste der Veranstaltung) der dortige Radweg für den Veranstaltungszeitraum (inkl. Auf- und Abbau) „zwischen“ Leibnizufer und Calenberger Straße aufgehoben und der Bereich lediglich als Fußweg ausgewiesen wurde.
Nach Abwägung aller Interessen sind wir jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass der Schutz vor körperlicher Unversehrtheit bzw. das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit aller Beteiligten Vorrang hat und ein Absteigen für Fahrradfahrer*innen von ca. 30 Metern eine in diesem Kontext verhältnismäßige Einschränkung darstellt.