Antrag Nr. 15-2579/2017:
Bürgerbeteiligung und Anwaltsplanung Baugebiet Kronsberg-Süd

Inhalt der Drucksache:

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Bürgerbeteiligung und Anwaltsplanung Baugebiet Kronsberg-Süd

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirkes Kirchrode-Bemerode-Wülferode werden von der Verwaltung regelmäßig über den Planungsstand und während der Bauphase über den Bauablauf im Gebiet Kronsberg-Süd weiterhin in Info-Veranstaltungen der bewährten Art unterrichtet (mindestens zweimal im Jahr).
2. Zur Begleitung des weiteren Planungs- und Umsetzungsprozesses durch Bewohnerinnen und Bewohner des Wohngebietes Kronsberg wie des Stadtbezirkes wird so schnell wie möglich, also auch begleitend zur "öffentlichen Auslegung", eine Anwaltsplanung eingerichtet. Bei der Auswahl des Anwaltsplaners / der Anwaltsplanerin sind vor Ort bestehende Initiativen zu berücksichtigen und ist der Stadtbezirksrat einzubeziehen.
3. Besonderen Wert legt der Bezirksrat auf die Einhaltung des § 36 NKomVG (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) bei der Planung und Umsetzung. Damit dies gewährleistet ist, soll die Anwaltsplanung ausdrücklich damit beauftragt werden.

Begründung

Die Bebauung des Areals „Kronsberg-Süd“ ist zurzeit das größte Bauvorhaben der Landeshaupt-stadt Hannover. Um die Planungen treffend erfassen und entsprechende Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen erheben zu können, brauchen die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks qualifizierte Informationen und Erklärungen. Für Fachleute mögen die ausgelegten Pläne ausreichend sein, für einen großen Teil der Bevölkerung ist dies so nicht der Fall. Der Bezirksrat hält es deswegen für notwendig, den Prozess mittels Anwaltsplanung zu begleiten, die sich unter anderem bei der Entstehung des bestehenden Wohngebiets Kronsberg vor etwa zwei Jahrzehnten sehr bewährt hat.

Eine Anwaltsplanung informiert, berät und vermittelt für Bürgerinnen und Bürger, die an dem Wohngebiet interessiert bzw. von Auswirkungen der Planungen betroffen sind. Sie unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung eigener Vorstellungen zur Gestaltung im Planungs-prozess, damit diese sich "auf Augenhöhe" mit der Verwaltung der LHH einbringen können.



Der schon existierende und der neu entstehende Teil des Wohngebietes Kronsberg müssen be-sonders auch bei Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen, zusammen gedacht werden. Für Heranwachsende sind Raumnutzungsmöglichkeiten im nahen und weiteren Wohnumfeld von be-sonderer Bedeutung. Es ist deswegen höchst sinnvoll, unter anderem Kinder und Jugendliche, die derzeit schon am Kronsberg leben, über eine Anwaltsplanung in die Entwicklung einzubeziehen.