Anfrage Nr. 15-2577/2020:
ehemalige Ladenzeile Hartungstraße 11 - Vinnhorst, Bebauungsplan Nr. 858

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

ehemalige Ladenzeile Hartungstraße 11 - Vinnhorst, Bebauungsplan Nr. 858

Anfrage: gemäß §§ 10, 47 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 16.11.2020

In der Anfragenbeantwortung DS 15-0454/2017 F1 wurde uns mitgeteilt, dass noch keine Bauvoranfrage bzw. kein Bauantrag eingereicht/gestellt worden ist.
Jetzt gab es viel Bewegung in der abgesperrten Baufläche und das Grundstück wurde ausgekoffert. Da bei privatrechtlichen Vorgängen der Bezirksrat nicht informiert wurden muss, fragen wir die Verwaltung:

1. Liegt der Bauverwaltung jetzt ein Bauantrag vor?

2. Was hat beantragt und was beinhaltet der Bauantrag?

3. Im Bebauungsplan Nr. 858 steht als Grundstücksbezeichnung „Ladenzeile“. Bei einer nun evtl. Wohnungsbebauung muss der Bezirksrat mit einbezogen werden. Wann durch ein Bebauungsplanverfahren angestrebt?