Drucksache Nr. 15-2576/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neueinrichtung von Spielplätzen, Bau von Schulen und Kitas
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.11.2012
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-2576/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neueinrichtung von Spielplätzen, Bau von Schulen und Kitas
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.11.2012
TOP 7.2.1.

Neueinrichtung von Spielplätzen, Bau von Schulen und Kitas

Mit Schreiben vom 31.10.2012 hat der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün über das Altlastenprogramm 2012 bis 2016 informiert. Danach will die Landeshauptstadt Hannover eine systematische Erkundung von Flächen auf Altstandorten und Kriegstrümmerschuttflächen beginnen.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um vor der Einrichtung von Spielplätzen, Bau von Schulen und Kitas wie z.B. dem Neubau einer Kita und Grundschule in der Birkenstraße, eine Belastung des Geländes mit Altlasten im Vorfeld auszuschließen?
2. Werden geeignete Maßnahmen fortan in die Planungsphase der Projekte mit einfließen um eine Gesundheitsgefährdung der Kinder und nachträgliche, enorme Mehrkosten verursachende, Sanierungsarbeiten im frühen Stadium der Planung zu vermeiden.
3. Die jetzt ergriffenen Maßnahmen sind wichtig und überfällig. Warum wurde diese Thematik nicht früher aufgegriffen?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2:

Seit Anfang der Neunziger Jahre wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, vor Beginn öffentlicher Baumaßnahmen sowie bei Grundstücksan- und -verkäufen das Verdachtsflächenverzeichnis abgefragt. Bei konkreten Verdachtsmomenten, die sich aus einer historischen Recherche oder aus aktuellen Hinweisen ergeben können, werden in Abstimmung mit den vorgesehenen Planungen und Zielsetzungen weitere orientierende Untersuchungen vorgenommen. In der Regel sind dies Bodenuntersuchungen, die je nach Fragestellung und Verdachtsmomenten durch Grundwasseruntersuchungen ergänzt werden. Wenn bei der Auswertung kein Verdacht besteht, wird bei Kitas und Kinderspielflächen seit 1998 trotzdem vorsorglich ein Mindestuntersuchungsprogramm durchgeführt. Dadurch ist sichergestellt, dass zum Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung die Bodensituation untersucht wird. Außerhalb von Bebauungsplanverfahren wird bereits seit Ende der Neunziger Jahre bei allen größeren Erneuerungen oder bei Neuanlagen öffentlicher Spielflächen standardmäßig überprüft, ob Verdachtsflächen vorhanden sind. Im Rahmen des Altlastenprogramms werden jetzt systematisch alle auf Verdachtsflächen gelegenen Spielplätze umfassend untersucht, sofern bisher noch nicht geschehen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Seit 1997 wurden und werden im Stadtgebiet Altablagerungen - d.h. Flächen, auf denen Abfälle abgelagert wurden - systematisch erkundet. Diese Maßnahmen werden aus dem Abfallgebührenprogramm finanziert. Etwa die Hälfte der Altablagerungen im Stadtgebiet sind im Rahmen dieses Programms untersucht und ggf. gesichert/saniert worden oder werden mittels Monitoring überwacht. Aufgrund fehlender Finanzmittel, die Stadt hatte wiederholt das Land um finanzielle Mithilfe durch einen Altlastenfonds gebeten, fehlt jedoch seit den Neunziger Jahren die systematische Bearbeitung anderer altlastverdächtiger Flächen (Altstandorte, Trümmerschuttflächen). Sie konnten bisher nur anlassbezogen untersucht werden, z.B. bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei städtischen Baumaßnahmen oder Grundstücksgeschäften. Durch den Beschluss des Rates über das Altlastenprogramm 2012 - 2016 stehen jetzt Sondermittel zur Verfügung, so dass in Abstimmung mit der Region die systematische Erkundung stadteigener Grundstücke begonnen werden konnte.