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Scheidestraße und Berckhusenstraße mit 30 km/h ausschildern
Antrag
Antrag gemäß §§10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Scheidestraße und Berckhusenstraße mit 30 km/h ausschildern
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im gesamten Verlauf der Scheidestraße, Berckhusenstraße bis zur Ampelanlage an der Stadtbahnhaltestelle Misburger Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuschildern, um die Unfallhäufigkeiten mit Personenschaden zu reduzieren.
Begründung
Es zeigt sich, dass im Unfallatlas der Länder und des Bundes noch immer zu viele Personen im Bereich Kleefeld zu Schaden kommen. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h könnte die Unfallhäufigkeit nachhaltig reduzieren. Die bisherigen, nur teilweise vor den Schulen und dem Altenheim ausgewiesenen Streckenabschnitte, haben offenbar nur eine begrenzte Wirkung entfaltet. Die Zusatzbeschilderungen (z.B. Altenheim) und zeitliche Einschränkungen können dann entfernt werden. Durch die Maßnahmen entsteht ein homogenes Geschwindigkeitsniveau.