Antrag Nr. 15-2571/2007:
Ausweisung der Straßen Am Kiffkampe u. Hasterweg als Einbahnstraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Ausweisung der Straßen Am Kiffkampe u. Hasterweg als Einbahnstraße

Antrag:

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Straße "Am Kiffkampe", ab Höhe Dormannstraße, und den "Hasterweg" in Richtung Gronostraße als Einbahnstraße auszuweisen.

Begründung

Die Fahrbahn in der Straße Hasterweg ist gerade breit genug für zwei Fahzeuge und einseitig zu beparken. Aufgrund seiner geringen Breite und den parkenden Autos muss bei entgegenkommenden Fahrzeugen eines dieser Fahrzeuge aufgrund der geringen Fahrbahnbreite rückwärts aus dieser Straße herausfahren, damit beide Fahrzeuge passieren können. Dieses bedeutet, dass bei beispielsweise schlechter Sicht durch die Heckscheibe, ein erhöhtes Verkehrsrisiko, vor allem für die Fußgänger besteht.

Während Anwohner bereits diese Straße hauptsächlich in einer Richtung befahren, kommt es jedoch bei Ortsfremden zu Irritationen.

Aufgrund dessen sehe ich eine Ausweisung als Einbahnstraße des Kiffkampe, ab Höhe Dormannstraße und dem Hasterweg in Richtung Gronostraße als sinnvoll an.