Drucksache Nr. 15-2570/2019 N1 S1:
Entscheidung
Tempo 30 Schackstraße/Plathnerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.10.2019
TOP 7.2.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2570/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Tempo 30 Schackstraße/Plathnerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.10.2019
TOP 7.2.4.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Im Rahmen eines Verkehrsversuches wird die Die Verwaltung wird beauftragt:
Die Schackstraße und Plathnerstraße wird in voller Länge über die Plathnerstraße hinaus auf Tempo 30 gesetzt. Damit wird auch und insbesondere in besonders relevanten Abschnitten wie der Schule, Bushaltestellen, Fußwegen und begleitenden sowie bei querenden Radführungen Tempo 30 die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöht. Die Verwaltung setzt sich dafür ein, dass auch der in der Südstadt liegende Straßenabschnitt von der Bahnüberführung bis zum Braunschweiger Platz Tempo 30 erhält.

Entscheidung

Dem Änderungsantrag wird nicht gefolgt.

Der Straßenzug Schackstraße / Plathnerstraße hat im Zooviertel neben einer Erschließungsfunktion auch eine wichtige Verbindungsfunktion. Die Schackstraße gehört in ihrem ganzen Verlauf und die Plathnerstraße im Bereich zwischen der Schackstraße und dem Braunschweiger Platz zum Vorbehaltnetz Hannovers (übrigens die einzige Vorbehaltstraße durch das Zooviertel). Auf dieser Strecke verkehren die zwei ÜSTRA-Buslinien 128 und 134, sowie zusätzliche Schulbusse. Die übrigen umliegenden Straßen gehören zu Tempo 30 Zonen.
Im Zuge des Neubaus der Sophienschule an der Schackstraße werden die beiden nahe der Einmündung Lüerstraße liegenden Bushaltestellen sowie die Mittelinsel direkt vor den geplanten Haupteingang verlegt. Flankierend wird die Geschwindigkeit in diesem Abschnitt der Schackstraße zwischen 6:00 und 22:00 Uhr auf 30 km/h begrenzt. Die bestehenden Tempo 30 Zonen werden mittels Aufpflasterungen an den benachbarten Einmündungen Lüerstraße und Gneisenaustraße von den Geschwindigkeiten und Verkehrsstärken in der übergeordneten Schackstraße abgeschirmt.

Die ÜSTRA hat wegen dieser abschnittsweisen, temporären Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bereits in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des B-Planes 1251 – 1.Änderung -Sophienschule unter 4.) auf folgendes hingewiesen: „Eine Geschwindigkeitsbegrenzung verringert zusätzlich die Durchschnittsgeschwindigkeit des Linienverkehrs, was in Kombination mit anderen zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Linienweg zu erhöhten Kosten durch zusätzlich benötigte Fahrzeug- und Fahrpersonal führt.“
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der gesamten Strecke zwischen Stadthalle und Braunschweiger Platz auf 30 km/h würde die Fahrzeiten und damit verbunden die Betriebskosten dieser Buslinien spürbar steigen, die Attraktivität dieser Buslinien somit sinken lassen.

Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Vorbehaltsroute auf ebenfalls 30 km/h würde zudem der motorisierte Individualverkehr (MIV) teilweise wieder in die bestehenden Temp-30-Zonen verlagert. Die Schall- und Abgasemisionen in den Tempo-30-Zonen würden wieder ansteigen, die Verkehrssicherheit durch die induzierten Schleichverkehre abnehmen.