Antrag Nr. 15-2570/2012:
Änderungsantrag CDU zu DS 2075/2012

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag CDU zu DS 2075/2012

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache 2075/ 2012 zur kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung an den Herrenhäuser Gärten wird um folgende Punkte ergänzt:
· Das Parken ist auch in Zeiträumen < 4 Stunden möglich
· 2 Stunden Parken: 1,50 €
· Ein mobiles Parkleitsystem, dass nur zwischen Parkfläche Ost und West hin-und her dirigiert ist zu teuer und nicht notwendig
· Kostenpflichtige Veranstaltungen enthalten immer ein Kombiticket für den ÖPNV
· Veranstaltungsflyer weisen immer auf P+R-Parkplätze hin, insbesondere im Wissenschaftspark Marienwerder an der B6 ( weiter mit Stadtbahnlinie 4) und sie enthalten den Hinweis für eine Anfahrt mit der S-Bahn bis Bahnhof Leinhausen( weiter mit Linie 4 oder5)
· Die Stadtverwaltung veranlasst die Bundesautobahnbehörde P+R Hinweise an den Schildern zur Abfahrt Herrenhausen aufzustellen
· Die Parkflächen West1 und 2 werden gemeinsam saniert und gemeinsam geöffnet

Begründung

In der DS2075/2012 wird zu wenig auf Anfahrtsmöglichkeiten mit dem ÖPNV verwiesen, dazu gehört auch die Ausnutzung des P+R-Systems, u.a. mit der Parkfläche an der B6 in Marienwerder. In diesem Zusammenhang veranlasst die Stadtverwaltung bei der Bundesautobahnbehörde eine entsprechende Ausschilderung an der A2, wie sie in anderen Städten durchaus üblich ist. Die Stadtverwaltung, die Veranstalter von Kongressen im Herrenhäuser Schloss und die Verwaltung der Herrenhäuser Gärten verpflichten sich Kombitickets für alle Großveranstaltungen, Museums-und Gartenbesuche auszuhandeln und Veranstaltungsflyer nur mit entsprechenden Hinweisen auf ÖPNV und P+R zu erstellen.
Insbesondere für Hannoveraner, die die Gartenflächen zur Naherholung nutzen, ist eine Parkzeit von mindestens 4 Stunden zu lang. Wenn auf ein mobiles Parkleitsystem an der Nienburgerstraße verzichtet wird, können die Zufahrtsschranken an den Parkflächen Ost, West1 u.2 kostenneutral auf eine individuelle Zeittaktung, ggf. mit Handyabruf, umgestaltet werden.
Parkflächen werden in Gänze grundsaniert, eine Sperrung von West1 oder 2 auch nur vorübergehend , ist nicht vermittelbar, da Parken kostenpflichtig ist.