Antrag Nr. 15-2568/2020:
Städtische Grundstücke in Buchholz-Kleefeld zukünftig nach dem Erbbaurecht verpachten und nicht verkaufen

Inhalt der Drucksache:

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Städtische Grundstücke in Buchholz-Kleefeld zukünftig nach dem Erbbaurecht verpachten und nicht verkaufen

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept mit folgenden Kernpunkten zu erstellen:

1. Sollte eine Vergabe von städtischen Grundstücken im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld an Private geboten sein, soll dies künftig im Regelfall durch Verpachtung nach dem Erbbaurecht geschehen. Grundstücksverkäufe an Privat sollen zukünftig im Regelfall nicht mehr stattfinden.
2. Im Einzelfall zu begründende Ausnahmen dieses Grundsatzes sind:
a) Der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von Grundstücksneuordnungen
b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums vorweisen können
c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH

Dieses „Erbbaurechtskonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld zur Beschlussfassung - verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses Konzeptes durch die Verwaltung - vorzulegen.

Begründung


Städtische Grundstücke sind zukünftig bevorzugt durch Verpachtung nach dem Erbbaurecht an Private zu vergeben, da nur dies - im Gegensatz zu einem Verkauf - dauerhaft(er)en Zugriff der Stadt (auch in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt) ermöglicht.

Ein Verkauf eines jeden Grundstückes kann immer nur einmal stattfinden - danach ist die Stadt (und das heißt: Wir Alle…) jegliche weitere demokratische Einflussmöglichkeit los.

Daher ist zukünftig bei Vergabe von Grundstücken an Privat stets eine solche Erbbaurechtslösung dem Verkauf vorzuziehen. Ausnahmen von dieser zukünftigen Regel sollen nur unter den im Beschluss genannten Voraussetzungen unter den Punkten 2.a) bis 2.c) möglich sein.