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Bürgerbeteiligung beim Straßenausbau
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen :
Bei Tiefbaumaßnahmen im Stadtbezirk, bei denen später die Straßenausbaubeitragssatzung der LHH angewendet werden soll, führt die Stadtverwaltung zukünftig stets eine Anliegerbeteiligung durch.
Dabei soll zumindest den Grundstückseigentümern 4 Wochen vor der Beschlussfassung im Bezirksrat die Planung zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt werden.
Begründung
Bei den angesprochenen Maßnahmen sollen die Grundstückseigentümer später einen Großteil der Kosten tragen. Da ist es angebracht, diesen auch Einfluss auf die Planung zu geben. Die Erfahrung dieses Jahres hat gezeigt, dass das bisherige Verfahren die Bürger außen vor lässt und zu Verärgerung führt.
Eine Beteiligung kann auch spätere Auseinandersetzungen über die Gebührenbescheide vermindern.