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Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Verein Transition Town Hannover einen Vertrag zur Zwischennutzung der Kleingartenfläche KGV Friedenau für einen Zeitraum von 18 Monaten zu schließen. Das Ziel der Zwischennutzung soll die Entwicklung und Ausarbeitung eines Konzepts zu einer ökologischen Gewerbeflächennutzung für das Gebiet sein.
Dem Vorschlag des Stadtbezirksrates Nord kann nicht Folge geleistet werden.
Begründung:
a. Die Verwaltung nutzt Anhandgaben oder marktübliche Optionsverträge, um Interessenten die Möglichkeit der Entwicklung von Projekten einzuräumen. Mit einer Anhandgabe verpflichtet sich die Stadt, einem Grundstücksinteressenten in einem definierten Zeitraum Gelegenheit für die Entwicklung eines Vorhabens zu geben und mit Dritten über das Grundstück nicht zu verhandeln. Alternativ dazu könnte ein Optionsvertrag geschlossen werden, der allerdings wegen des Rechtswesens einer Option bereits weitgehende Regelungen eines Kaufvertrages enthalten muss und deshalb ggf. bereits einer Zustimmung des Rates der Stadt bedarf und nicht zuletzt Regelungen zur Leistung von Optionsgebühren enthält.
Hier soll dem Verein Transition Town Hannover eine große Freiheit zur Entwicklung eines Projektes eingeräumt werden, das derzeit noch nicht in einer Vertragsform beschrieben werden kann, so dass die Verwaltung von einer vom Stadtbezirksrat Nord gewünschten Anhandgabe ausgeht.
Die Anhandgabe eines Objektes ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn der Empfänger die Zeit der Anhandgabe dazu nutzen will, ein grundsätzlich definiertes Projekt zu entwickeln, das die Stadt an dieser Stelle für zulässig und im Rahmen der vom Rat beschlossenen Entwicklungskonzepte (hier vorrangig Gewerbeflächenkonzept) für wünschenswert hält.
Anhandgaben sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum, in der Regel 6 Monate, begrenzt.
An diesen Voraussetzungen mangelt es hier. Die von TTH vorgelegten Ideenskizzen sind ganz überwiegend weder planungsrechtlich zulässig (siehe unten), noch sind sie im Sinne des Gewerbeflächenkonzepts hier richtig verortet.
Um überhaupt Ideen für die Nutzung einer Immobilie zu entwickeln, besteht hier weder Notwendigkeit noch Raum. Die vorgeschlagene Frist von 18 Monaten ist nicht zu vertreten, sie belegt im Übrigen, dass die Ideenskizzen von TTH sehr am Anfang stehen und rudimentär sind.
Eine Anhandgabe setzt ferner voraus, dass die Verwaltung gewiss ist, mit einem qualifizierten Partner vertrauensvoll zusammenarbeiten zu können, um ihn als Erwerber des Objektes den Ratsgremien vorstellen zu können. TTH hat durch die lediglich eingeschränkte Umsetzung von vertraglichen Verpflichtungen und nachhaltige Verweigerung der fristgerechten Räumung des Objektes ernsthafte Zweifel an einer solchen Zusammenarbeit geschaffen
b. Die Entwicklung der Flächen an der Schulenburger Landstraße mit dem Ziel der Nutzbarmachung für gewerbliche Zwecke entsprechend dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan erfordert unter anderem die folgenden, wesentlichen Schritte der Verwaltung:
- Übernahme der Flächen
- Räumung der Flächen von aufstehenden Baulichkeiten mit erheblichen Abbruchrisiken wegen nicht genehmigter und damit nicht erfasster Gebäude und unterirdischer Bauwerke wie Abwasserversickerungen
- Orientierende Untersuchungen zu Altlasten
- Sondierungen zu Kampfmitteln
- Vermessung und Aufteilung (Kataster, Grundbuch) von Grundstücken
- Erschließungsplanung und ggf. -bau
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte würde die vorgeschlagene Zwischennutzung dazu führen, dass eine mögliche Entwicklung der Gesamtfläche für Gewerbezwecke nicht nur um 18 Monate verzögert werden würde. Vielmehr wäre eine Verfügbarkeit der Grundstücke für Gewerbetreibende aber auch ggf. für TTH erst nach einem Zeitraum von voraussichtlich mehr als zwei Jahren gegeben, so dass die aktuellen Zielsetzungen der Stadt im Hinblick auf die Innenentwicklung von Gewerbeflächen nicht umgesetzt werden können (DS 3166/2019 N1, Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung 2030).
c. Der Verwaltung liegt eine Ideensammlung von TTH einer Eco-Farm-Friedenau aus September 2020 vor. Diese Ideensammlung führt nur wenige gewerbliche Nutzungen auf, aber zu einem großen Anteil gemeinnützige oder Freizeitnutzungen. Es erscheint fraglich, ob diese Art der Nutzungen planungsrechtlich zulässig ist und ob sie sich in vorhandene, vom Rat der Stadt beschlossene Konzepte wie bspw. dem Einzelhandelskonzept oder dem Vergnügungsstättenkonzept einfügen. Zum anderen beinhaltet diese Ideensammlung derart viele unterschiedliche Nutzungen, dass die zur Verfügung stehen Flächen insgesamt nicht ausreichend groß sind. Insofern scheint die Ideensammlung insgesamt nur in einem sehr kleinen Anteil überhaupt umsetzbar (bspw. Büro, Werkstatt) und überwiegend wegen nicht gewerblicher Nutzungen nicht umsetzbar zu sein.
d. Die Umsetzung des Bebauungsplanes war der Grund für die Kündigung der kleingärtnerischen und der ungenehmigten Einfamilienhausnutzungen. Sofern die hierfür erforderlichen Arbeiten nicht zügig umgesetzt werden, weil THH 18 Monate weiter auf der Fläche verbleiben kann, erscheint vor dem Hintergrund absehbarer rechtlicher Auseinandersetzungen eine Freimachung der Grundstücke insgesamt kaum möglich, so dass jede Entwicklung aufgeschoben wäre.
Die Verwaltung wird aus den vorgenannten Gründen dem Vorschlag des Stadtbezirksrates nicht folgen.