Anfrage Nr. 15-2565/2020:
Ausweisung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße

Inhalt der Drucksache:

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Ausweisung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße

In der Entscheidung der Verwaltung zum (in der Stadtbezirksratssitzung Buchholz-Kleefeld am 4.4.2019 einstimmig beschlossenen) interfraktionellen Dringlichkeitsantrag „Zügige Umsetzung der Einrichtung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße“ heißt es:

„Die Prüfungen der Eignung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße sind noch nicht abgeschlossen. Auf der Grundlage des aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts Hannover vom 17. Juli 2019 zur Fahrradstraße Kleefelder Straße werden diese noch erweitert. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind und die Eignung auch unter Berücksichtigung des Urteils nachgewiesen werden kann, ist eine zügige Umsetzung im Sinne des Antrags möglich.“1

Laut Antwort der Verwaltung auf eine weitere Nachfrage zum Thema heißt es in Drs. 15-0888/2020 F1: "Im 2. Quartal 2020 werden voraussichtlich die Erkenntnisse darüber vorliegen, welche erweiterten Bedingungen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes anzuwenden sind. Im Anschluss können diese auf diejenigen Straßen angewendet werden, für die noch Prüfungen ausstehen. Bei erfolgreicher Prüfung der Zuschlagstraße kann es im Nachgang dann an die Umsetzung gehen. Ein genauer Termin für eine mögliche Umsetzung kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht benannt werden."

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Liegt unter Berücksichtigung des genannten Urteils bereits ein Ergebnis der Prüfungen zur Eignung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße vor?
Wenn Ja: Welches?
Wenn Nein: Warum nicht, bzw. bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
2. Vorausgesetzt die Eignung der Zuschlagstraße als Fahrradstraße wurde bereits festgestellt:
Bis wann wird die Zuschlagstraße als Fahrradstraße ausgewiesen sein?

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Siehe Drucksache Nr. 15-0985/2019 S1 vom 5.8.2019