Antrag Nr. 15-2563/2015:
Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 15-2256/2015: Bebauung Steintorplatz- Bebauungsplan 1723

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-2563/2015 (Originalvorlage)
15-2256/2015 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 16.11.2015: Stadtbezirksrat Mitte: Abstimmung in den einzelnen Punkten Punkt 5 nach Halbsätzen: Punkt 1: 4 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen = abgelehnt Punkt 2: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen = abgelehnt Punkt 3: 5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen = abgelehnt Punkt 4: 5 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 8 Enthaltungen = angenommen Punkt 5 (erster Halbsatz): 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen = abgelehnt Punkt 5 (zweiter Halbsatz): 9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen = angenommen

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 15-2256/2015: Bebauung Steintorplatz- Bebauungsplan 1723

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderung zugestimmt:

1. von den beiden geplanten Baufeldern wird lediglich das nördliche Bauvorhaben realisiert;

2. der südliche Teil des Plangebietes wird zu einem Dreiecksplatz aufgewertet, der eine große Grünfläche mit einer guten Beleuchtung vorsieht, eine hohe Aufenthaltsqualität zum Verweilen mit sich bringt Und um welchen herum sich zahlreiche Sitzgelegenheiten befinden, die zum Sitzen, nicht jedoch zum Liegen geeignet sind; dieser Platz wird damit einer Verschattung des Bereiches entgegenwirken und die Sicherheit im gesamten umliegenden Bereich durch eine stärkere soziale Kontrolle erhöhen.
Der Gäselieselbrunnen wird auf dem südlichen teil des Platzes, den angehenden grünen Dreiecksplatz versetzt.

3. Mit einer hinreichenden Zahl an Fahrradbügeln um den Platz herum soll sichergestellt werden, dass sich von diesem Dreiecksplatz aus ein Start-/Zielort für alle Besucherinnen der Innenstadt wird entwickeln können

4. ein Grundstücksverkauf dieser Grundstücke wird nicht vorgenommen, vielmehr wird es im Eigentum der Stadt behalten und zivilrechtlich auf Zeit zur Verfügung gestellt (Erbpacht, Verpachtung oder Vermietung)

5. Entsprechend des erfolgreichen Modells am Klagesmarkt werden in dem zukünftigen Gebäude auf der Nordseite des Steintorplatzes lediglich im Erdgeschoss Einzelhandelsgeschäfte geplant, darüber zu 32 % Sozialwohnungen geschaffen, die als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden; im Übrigen soll bezahlbares Wohnen für Studierende vorgesehen werden.

Begründung

erfolgt mündlich!