Drucksache Nr. 15-2562/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Corona Stabilitätspakt für Sportvereine
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 6.3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2562/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Corona Stabilitätspakt für Sportvereine
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 03.12.2020
TOP 6.3.4.

Die TuS Wettbergen hat Anträge zum Corona Stabilitätspakt für Sportvereine bei der LHH gestellt. Es handelt sich um Mehrausgaben und Mindereinnahmen aufgrund der Pandemie.
Dem Verein wurde uns von der LHH mitgeteilt, dass er nur dann eine Förderung erhalten kann, wenn am Ende des Jahres 2020 mit einem Haushaltsdefizit abgeschlossen wird. Dieses muss die Existenz des Vereins gefährden. Das wurde in einer Videokonferenzen mit den Sportvereinen, der LHH und dem Stadtsportbund nicht gesagt. Der Verein wird nicht mit einem Minus zum Jahresende abschließen und bekommt demnach auch keine Förderung.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum ist eine finanzielle Förderung an die Existenzgefährdung gebunden?
2. Welche Möglichkeiten gibt es, dass der Verein eine finanzielle Unterstützung erhält?
3. Welche Maßnahmen hat die LHH für die Unterstützung der Sportvereine in der Corona Krise geplant?

zu 1.)

Gemäß Ziffer 2 des vom Rat der Landeshauptstadt beschlossenen Stabilitätspaketes in der Corona-Krise (Drucksache 0982-2020), dient die Hilfe dazu, existenzbedrohliche Lagen zu kompensieren.

zu 2. und 3.)

Unter Ziffer 4 a) des vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Stabilitätspakets in der Corona-Krise (Drucksache 0982-2020) sind alle Möglichkeiten und Maßnahmen der Stadt für finanzielle Unterstützungen der hannoverschen Sportvereine abschließend aufgeführt:
· Beibehaltung der geplanten städtischen Förderung trotz Corona-bedingter
Ausfälle und Anpassung von Zahlungsterminen
· Städtischer Verzicht auf Einnahmen, Mieten und Stundung
· Unterstützung der Sportvereine bei Corona-bedingtem Mitgliederschwund und Einnahmeausfällen.
Der TuS Wettbergen hat Anträge auf Förderung von Corona-bedingtem Mitgliederschwund bzw. Einnahmeausfällen gestellt. Der Antrag auf Förderung des Mitgliederschwundes musste aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt werden. Der Antrag auf Unterstützung wegen Corona-bedingter Einnahmeausfälle konnte noch nicht abschließend bearbeitet werden, weil trotz Aufforderung bislang nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sind.