Drucksache Nr. 15-2559/2019:
Bebauungsplan Nr. 1226, 2. Änderung - Karolinenstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-2559/2019
3
 

Bebauungsplan Nr. 1226, 2. Änderung - Karolinenstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1226, 2. Änderung - Ausschluss von Wettbüros und Bordellen -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt im gültigen Bebauungsplan Nr. 1226, 1. Änderung, der hier ein Kerngebiet mit einer Geschossflächenzahl von 1,0 und geschlossener Bauweise festsetzt. In den Textlichen Festsetzungen sind im § 1 Betriebe im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung Spielhallen, Spielkasinos und ähnliche Anlagen, Anlagen zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen in Kabinen und Tankstellen aller Art ausgeschlossen.

Anlass der Planaufstellung waren Bestrebungen in der Nikolaistraße 12 ein Wettbüro zu eröffnen. Daraufhin hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1226, 2. Änderung mit dem Ziel beschlossen, Wettbüros und Bordelle auszuschließen. Zwischenzeitlich wurde der Bauantrag für das Wettbüro auf dieser Grundlage zurückgestellt.

Bestreben der Stadt ist es, die Innenstadt sowie die Randlagen als attraktiven Standort weiterzuentwickeln und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Von besonderer Bedeutung ist daher die Nutzung und Ausgestaltung der Erdgeschosszonen durch ein abwechslungsreiches und für Kunden offenes Erscheinungsbild.
Eine Ansiedlung von Wettbüros und/oder Bordelle mit ähnlich negativen Auswirkungen wie Spielhallen ist aus städtebaulicher Sicht nicht wünschenswert.

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es daher, durch ergänzende textliche Festsetzungen Wettbüros und Bordelle im Plangebiet in den Erdgeschosszonen bis zu einer Tiefe von 15 m auszuschließen, um dem stadträumlich bedeutsamen Quartier gerecht zu werden und es hinsichtlich seiner Funktion zu stärken. Alle weiteren Regelungsinhalte des Bebauungsplanes bleiben unberührt.

Um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können sind die vorgenannten Be- schlüsse erforderlich.

61.11 
Hannover / 11.09.2019