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Bewilligung einer Zuwendung an den Verein Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. im Haushaltsjahr 2009
Antrag,
der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e. V. für das Haushaltsjahr 2009 eine Zuwendung in Höhe von 110.900,- € zu bewilligen.
Die Mittel stehen bei der Haushaltsmanagementkontierung 3559.000 718000 zur Verfügung.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgte bedarfsentsprechend, d. h. im Regelfall monatlich.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote des Kulturtreffs richten sich gleichermaßen an Männer und Frauen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 110.900,00 € | 3559.000 718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 110.900,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -110.900,00 € | |
Begründung des Antrages
Die Kulturtreffs werden in gemeinsamer Trägerschaft von Stadt Hannover und Verein betrieben. Die Stadt hat sich grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für zwei hauptamtliche Stellen zu tragen. Hierfür erhalten die Trägervereine seit Jahren eine institutionelle Förderung zu den Personal- und Betriebskosten der Einrichtung, die sich lt. Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Drucks. Nr. 628/92 an der Höhe der Personalkosten des jeweiligen Trägers orientiert.
Der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e. V. wurde für das Haushaltsjahr 2008 eine Zuwendung in Höhe von 102.600,- € bewilligt. 2009 ist auch unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen eine Erhöhung erforderlich.
Die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung erfolgt unter Anwendung der „Regelungen über die Gewährung von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Landeshauptstadt Hannover“.
43.2 0
Hannover / 17.11.2009