Anfrage Nr. 15-2558/2019:
Asphalt Hindenburgstraße

Inhalt der Drucksache:

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Asphalt Hindenburgstraße

An zahlreichen Bushaltestellen im Stadtbezirk, u.a. in der Hindenburgstraße, haben sich deutlich sicht- und spürbare Spurrillen gebildet.
In der Antwort auf unsere Anfrage (DS15-1678/2019) führt die Verwaltung aus, dass den besonderen Belastungen des Fahrbahnoberbaues und der Fahrbahndecke durch den Busverkehr mit der Bemessung nach RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) Rechnung getragen worden sei. Der grundhafte Ausbau der Hindenburgstraße sei 2012 bzw. 2015 erfolgt.
Seit 2012 ist, unserer Auffassung nach, jedoch die RStO 12 gültig.
Des Weiteren enthält die RStO belastungsabhängig unterschiedlichste Anforderungen für von Bussen befahrene Straßenarten. Wegen der sehr schnell entstandenen und immer noch wachsenden Schäden ist zu vermuten, dass eine zu schwache Bauklasse für die Belastungen in der Hindenburgstrasse ausgewählt wurde.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wurde in den Ausschreibungsbedingungen die Bemessung und Einhaltung nach RStO 12 gefordert, wenn nein, warum nicht?

2. Wird in aktuellen und zukünftigen Ausschreibungen der Landeshauptstadt Hannover die Einhaltung der RStO 12 als Bedingung gefordert?