Drucksache Nr. 15-2557/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Musterholzhaus im Rahmen der "Bionale"
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.10.2019
TOP 8.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2557/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Musterholzhaus im Rahmen der "Bionale"
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 21.10.2019
TOP 8.3.3.

Im Bereich Calenberger Straße 2 (zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium) wurde im Rahmen der „Bionale“ ein Musterholzhaus temporär errichtet.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist die Landeshauptstadt Hannover Eigentümerin der genutzten Fläche, und wenn ja, wurde durch die Veranstalter eine Sondernutzungsgebühr für die Nutzung des öffentlichen Raumes entrichtet?

2. War für die temporäre Errichtung des Musterholzhauses eine Baugenehmigung erforderlich und wenn ja, lag diese vor?

3. Wieso wurde der Bezirksrat nicht über die Errichtung des Musterholzhauses informiert?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Die Landeshauptstadt Hannover ist Eigentümerin der in Rede stehenden öffentlichen Fläche.

Auf die Erhebung einer Verwaltungsgebühr bzw. Sondernutzungsgebühr wurde im Rahmen der Erlaubniserteilung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) verzichtet. Vgl. hierzu § 5 Absatz 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - in der aktuell gültigen Fassung.
2. Eine Baugenehmigung war nicht erforderlich.

3. Bei der „Bionale“ handelte es sich um eine Veranstaltung Dritter (Antragsteller war das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), die bei der Landeshauptstadt Hannover beantragt und durch die Verwaltung genehmigt wurde.
Die Einbindung des Bezirksrats bei der Genehmigung von Veranstaltungen entspricht nicht der gängigen Praxis - bei weit über 1000 Veranstaltungsgenehmigungen im Jahr ist eine Einbindung der Bezirksräte nicht umsetzbar - und ist vorliegend rechtlich auch nicht vorgesehen.