Anfrage Nr. 15-2555/2014:
Funkturm in Waldhausen

Inhalt der Drucksache:

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Funkturm in Waldhausen

Der vor kurzem in der Waldhausener Borriesstrasse nahe den Bahngleisen von der Firma Vodafone errichtete 40 Meter hohe Funkturm beeinträchtigt nach Ansicht vieler Anwohner das denkmalgeschützte Häuserensemble zwischen Liebrecht – Brandenstein- Roßkamp- und Waldheimstraße. Einige Bürger haben daher Widerspruch gegen die bereits 2011 erteilte Baugenehmigung eingelegt,
und einen Anwalt eingeschaltet. Der Schriftverkehr mit diesem ergab, dass im Baugenehmigungsverfahren die städtische Denkmalschutzbehörde (OE 61.36) nicht beteiligt wurde. Erst nach Errichten des Funkturms fand offenbar ein nachträglicher Ortstermin der städtischen Denkmalschutzbehörde statt. Hier wurde angeblich aus denkmalfachlicher Sicht keine Beeinträchtigung des Gesamterscheinungsbildes
des Straßenraumes und der denkmalgeschützten Gebäudegruppe festgestellt.
Wir fragen die Verwaltung:
1.) Warum wurden weder der Denkmalschutz noch die Anwohner im Baugenehmigungsverfahren beteiligt?
2.) Wann, wo genau und mit wem hat der nachträgliche Ortstermin der städtischen Denkmalschutzbehörde stattgefunden, und waren an dem auch Anwohner beteiligt?
3.) Ist im Zuge der nun stattfindenden Überprüfung der Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung ein Ortstermin mit dem städtischen Denkmalschutz unter Beteiligung der unmittelbar betroffenen Anwohner oder eine gemeinsame Informationsveranstaltung geplant?