Drucksache Nr. 15-2555/2012 S1:
Einrichtung kombinierte Geschwindigkeitsmessanlage Kreuzung Hildesheimer Str. /Krausenstr./Bürgermeister-Fink-Str. stadteinwärts und stadtauswärts
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.11.2012
TOP 8.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2555/2012 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Einrichtung kombinierte Geschwindigkeitsmessanlage Kreuzung Hildesheimer Str. /Krausenstr./Bürgermeister-Fink-Str. stadteinwärts und stadtauswärts
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.11.2012
TOP 8.3.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, an der Kreuzung Hildesheimer Straße/Krausenstraße/ Bürgermeister-Fink-Straße eine kombinierte Anlage zur Messung von Geschwindigkeits- übertretungen und zur Erfassung von Verstößen beim Überfahren einer roten Ampel stadteinwärts und stadtauswärts in der Hildesheimer Straße zu installieren.

Entscheidung

Dem Beschluss des Bezirksrates kann nicht entsprochen werden.

Die Polizeidirektion Hannover hat gegenüber der Landeshauptstadt Hannover das rechtlich erforderliche Einvernehmen für eine rechtmäßige Rotlicht- und Geschwindigkeitsüber- wachung an der Kreuzung Hildesheimer Straße/Krausenstraße/Bürgermeister-Fink-Straße nicht erteilt.

In den Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßen- verkehrsbehörden wurde mit Runderlass des niedersächsischen Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 07.10.2010 festgelegt, dass vor Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden muss. Dieses Einvernehmen hat die Polizeidirektion Hannover mit Schreiben vom 14.03.2013 gegenüber der Landeshauptstadt Hannover versagt.

Das Unfalllagebild 2012 und 2013 weist keine Unfälle auf, die auf Geschwindigkeits- und/oder Rotlichtverstöße zurück zu führen sind.
Um aktuelle Verkehrsdaten zu erhalten, wurde im Zeitraum 27.02. bis 06.03.2013 ein Geschwindigkeitsanzeiger auf der Hildesheimer Straße (in Höhe Hausnummer 69) installiert. Damit durch dieses Anzeigegerät nicht geschwindigkeitsreduzierende Effekte erzielt werden, wurde das Display abgedeckt.


Auf diese Weise konnte das tatsächlich gefahrene Geschwindigkeitsprofil ermittelt werden. Die Durchschnittsgeschwindigkeit stadtauswärts betrug 41,4 km/h, stadteinwärts 39,5 km/h. Die Auswertungskennzahl „V85“ (Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer eingehalten wird) betrug stadtauswärts 52 km/h, stadteinwärts 49 km/h.
Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ein völlig unauffälliges Geschwindigkeitsaufkommen.

Insoweit lagen für die Beurteilung der Polizei keine relevanten Gründe vor, die eine Zustimmung zu Überwachungsmaßnahmen an der beantragten Örtlichkeit gerechtfertigt hätten.