Antrag Nr. 15-2552/2016:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die AWO Region Hannover – Kita Gehägestraße

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die AWO Region Hannover – Kita Gehägestraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : AWO Region Hannover – Kita Gehägestraße
Betrag : bis zu 4.500,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung, Lieferung und Montage eines Spielhauses für das Projekt „Umgestaltung des Außengeländes für die Krippengruppen“
(Zuwendung 26/2016)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 02.12.2016 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Begründung

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für das Spielhaus, die Lieferung und Montage niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.
Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.