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Beschluss zur Durchführung einer Einwohner*innen-Fragestunde
Antrag,
Gem. § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover werden in den Sitzungen des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken Einwohner*innen-Fragestunden durchgeführt. Sie finden in der Regel zu Beginn der Sitzung statt. Die Höchstdauer beträgt laut Geschäftsordnung 45 Minuten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden sind unabhängig vom Geschlecht nutzbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Durchführung von Einwohner*innen-Fragestunden hat sich in den
zurückliegenden Wahlperioden in vollem Umfang bewährt.
18.62.12
Hannover / 25.11.2021