Antrag Nr. 15-2550/2016:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Schützengesellschaft Groß-Buchholz von 1879 e. V.

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Schützengesellschaft Groß-Buchholz von 1879 e. V.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Schützengesellschaft Groß-Buchholz von 1879 e. V.
Betrag : bis zu 1.401,82 €
Verwendungszweck : Schrankumbau für die Ausstellung historischer Fahnen
(Zuwendung 22/2016)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 20.10.2016 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Begründung

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.

Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.