Antrag Nr. 15-2548/2012:
Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks.-Nr. 1964/2012 N1
Wasserstadt Limmer sozial gestalten

Inhalt der Drucksache:

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Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks.-Nr. 1964/2012 N1
Wasserstadt Limmer sozial gestalten

Antrag

Der Bezirksrat Linden-Limmer möge folgende Ergänzung beschließen:
Die Landeshauptstadt wird aufgefordert, bezüglich der im Geltungsbereich des B-Planes“ 1535 - Wasserstadt Limmer - (1964/2012 N1) –liegenden Flächen, an geeigneter Stelle dafür zu sorgen, dass dort nachhaltig Wohnraum für Haushalte vorgehalten wird, die nicht in der Lage sind, Kostenmieten zu zahlen.
Die Vorgaben dieses Beschlusses werden bei der Ausschreibung der Grundstücke wie folgt Berücksichtigung finden:
Es ist beabsichtigt zur Bebauung durch Bauträger auszuschreiben.
Die eingereichten Bewerbungen werden besonders positiv bewertet, wenn sich die Bewerber verpflichten:
Mindestens 25 % der Wohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus anzubieten.

Begründung

In den „Allgemeinen Zielen und Zwecke der Planung als Grundlage für die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ wird der Bedarf welcher durch die Wasserstadt abgedeckt werden soll wie folgt umrissen: „Neben der Nachfrage nach Einfamilienhäusern ist die Nachfrage in stadträumlich qualitätvollen Lagen wie der “Wasserstadt“ nach Wohnformen mitgemeinschaftlichem Wohnen für alle Altersgruppen einschließlich betreutem Wohnen, sowohl im Eigentum, zur Miete oder in genossenschaftlichen Anlagen, gestiegen. Das Wasserstadtgelände bietet das Potential, den jeweiligen Ansprüchen gerecht zu werden.“
Diese Bedarfsanalyse ist sicherlich zu begrüßen. Aber sie geht dahingehend fehl da; neben den aufgelisteten Kategorien; der soziale Hintergrund ausgespart wird. Wenn ein derartig vollmundig beschriebenes Wohnungsbauprojekt Erfolg haben soll, ist die Bereitstellung von Wohnungen zu sozialverträglichen Mietpreisen unumgänglich. Und dies in einem Ausmaß, welches nicht nur als Alibifunktion verstanden werden kann, sondern auch tatsächlich spürbar ist. Vor diesem Hintergrund, wenn die Wasserstadt Limmer nicht nur als Soziotop von begüterten Menschen, mit eigenem Kindergarten und Nahversorger, im Stadtteil Limmer verstanden werden soll, ist die Komponente der Sozialverträglichkeit dem Bedarfskatalog hinzuzufügen und in den Bebauungsplan einfließen zu lassen.