Anfrage Nr. 15-2546/2020:
Parksituation von Wohnwagen und Gespannen in der Kopenhagener Straße

Inhalt der Drucksache:

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Parksituation von Wohnwagen und Gespannen in der Kopenhagener Straße

Die Kopenhagener Straße entwickelt sich nach Einschätzung von Anwohnerinnen und Anwohnern immer mehr zu einem Dauerabstellplatz für Wohnwagen und Wohnmobile. Um die maximale Abstelldauer von 14 Tagen gemäß § 12 Abs. 3 StVO nicht zu überschreiten, werden die Fahrzeuge regelmäßig lediglich um wenige Zentimeter bewegt. 2003 hat die Verwaltung auf eine Bezirksratsanfrage zur Abstellsituation von LKW und Wohnwagen in der Bergfeldstraße geantwortet, dass LHH und Polizei für diesen Bereich eine Parkbeschränkung für diese Fahrzeugtypen ablehnen, da die Bergfeldstraße eine Hauptverkehrsstraße sei und sonst eine Verdrängung in die Wohnstraßen erfolge. Dieser offensichtlich auch aus Sicht der Verwaltung nicht erwünschte Effekt scheint jedoch inzwischen eingetreten zu sein, wie die Situation in der Kopenhagener Straße zeigt.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Werden regelmäßige Kontrollen abgestellter Wohnwagen, LKW und Gespanne durch Polizei, Verkehrsaußendienst und Städtischen Ordnungsdienst im Stadtteil Wettbergen durchgeführt, und welche Verstöße gegen die Dauerparkbeschränkung haben diese in den letzten Jahren festgestellt?

2.) Wie beurteilt die Verwaltung die Ausweisung eines Eingeschränkten Halteverbots für Wohnwagen und Gespanne in der Kopenhagener Straße in der Zeit von z.B. 00.00-06.00 Uhr, um das unerwünschte Abstellen in den Wettberger Wohnstraßen zu unterbinden?

3.) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um der Dauerparksituation vor Ort wirksam entgegenzutreten?