Antrag Nr. 15-2543/2017:
Ausschluss bestimmter Arten von Vergnügungsstätten entlang der Lister Meile

Inhalt der Drucksache:

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Ausschluss bestimmter Arten von Vergnügungsstätten entlang der Lister Meile

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert die Neuansiedlung von Spielhallen, Wettbüros, Bordellen und bordellartigen Betrieben in der Lister Meile auszuschließen.

Begründung

Die Antragstellerin verweist auf die öffentlichen Diskussionen über die Schließungen der Sparkasse und des Musikgeschäfts „25 Music“ und die Begründung zu der Beschluss-Drucksache 2410/2017:
Wettbüros stehen genau wie Spielhallen und Bordelle im engen Zusammenhang mit dem sogenannten „Trading-Down-Effekt“. Durch den hohen Ertrag solcher Betriebe sind sie in der Lage, höhere Miet- und Kaufpreise zu zahlen als klassische Erdgeschossnutzungen wie Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, wodurch es zu einer Verdrängung dieser Nutzungen kommt. Dadurch entstehen Einschränkungen der Angebotsvielfalt, zudem mangelt es an Akzeptanz gegenüber den oben genannten Vergnügungsstätten. Die dadurch entstehenden nachbarschaftlichen Konflikte und der zu erwartende Imageverlust der betreffenden Gebiete werden den Verdrängungsprozess weiter beschleunigen. Aus diesen Gründen sollen in den Erdgeschosszonen bis zu einer Bautiefe von 25 m der Plangebiete Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Betriebe wie Bordelle und bordellartige
Betriebe ausgeschlossen werden.