Anfrage Nr. 15-2538/2018:
Großer Hillen

Inhalt der Drucksache:

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Großer Hillen

In der Straße „Großer Hillen“ Ecke „Kaiser-Wilhem-Straße“ in Kirchrode wurde ein altes Gebäude abgerissen und dort entsteht zurzeit eine neue Wohnbebauung.
Das alte Gebäude hatte die Adresse „Großer Hillen 34“, die neue Wohnbebauung wird aber plötzlich mit der Adresse „Kaiser-Wilhelm_str. 28 + 30“ vermarktet.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann der Eigentümer hier eigenmächtig eine Adressänderung vornehmen
oder ist diese mit der Verwaltung abgestimmt, wenn ja, mit welchem Hintergrund?
2. Wenn nein, was will die Verwaltung unternehmen?