Antrag Nr. 15-2532/2013:
Bau von Eisenbahnüberführungen im Zuge der Güterumgehungsbahn

Inhalt der Drucksache:

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Bau von Eisenbahnüberführungen im Zuge der Güterumgehungsbahn

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird jetzt schon beauftragt, in Verhandlungen mit der DB Netze zu den drei in Rede stehenden Eisenbahnbrücken „Lange-Feld-Straße“, „Herman-Löns-Park“ und „Tiergarten“ folgende Regelungen zu fordern, ggf. später in das Planfeststellungsverfahren einzugeben und auf jeden Fall im Planfeststellungsbeschluss verankern zu lassen:
1. Die bisher ausgewählte Baustellenzuwegung durch die Straße „Großer Hillen“ und über den Knotenpunkt Tiergartenstraße / Großer Hillen / Brabeckstraße ist durch eine andere zu ersetzen. Dabei ist der Baustellenverkehr möglichst schnell auf das übergeordnete Straßennetz (von der Baustelle aus betrachtet) zu führen. Diese Baustellenzuwegung östlich der Baustelle „Lange-Feld-Straße“ darf nur dann genutzt werden, wenn diese baubedingt ohne Alternative ist.

2. Die Maßnahmen der infra (Hochbahnsteige und ggf. auch Gleisanlagen in der Tiergartenstraße) sind mit ihren Eingriffen in den Straßenverkehr mit denen der DB Netze so abzustimmen, dass neben einem ausreichend bemessenen Zeitraum des Übergangs in den Regelstraßenverkehr für jede Maßnahme keine Überschneidungen durch Straßenverkehrsmehrbelastungen aus unterschiedlichen Baustellenverkehren eintreten.

3. Entsprechende Festlegungen, auch unter Einbeziehung möglicherweise anderere Baumaßnahmen mit Einschränkungen des Straßenverkehrs, sind zu treffen und dem Stadtbezirksrat vorzulegen. Fehlanzeige ist rechtzeitig vor der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Begründung

Zu 1. Die Straße „Großer Hillen“ ist für eine übermäßige Straßenbenutzung nicht geeignet. Schon heute haben die in der Hauptverkehrszeit im Großen Hillen fahrenden Busse
praktisch ein Begegnungsverbot. Zudem ist die Qualität des Straßenoberbaus für weiteren Lastverkehr nicht geeignet.
Zu 2. Überlagerung von Regelverkehren mit Baustellenverkehren kann nicht ausgeschlossen werden, aber Baustellenverkehre untereinander und zusätzlich in Baustellenbereichen. Deshalb sind Letztere unzulässig: Verbot der übermäßigen Verkehrsbelastung.
Zu 3. Die Vorstellungen der Brückenbaumaßnahmen hat ausgewiesen, dass hier keine Klarheit über die verschiedenen, größeren Baumaßnahmen im Stadtteil Kirchrode bestand. Wir erwarten vor der Einleitung der Planfeststellung dazu ein abgestimmtes Konzept. Die angeführte (Mehrjahres-)Baubetriebsplanung der Bahn ist für uns nicht der Maßstab, da eine Beteiligung nicht frühzeitiger, also vor September 2013, erfolgte.