Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abgelehnte Überwege in der Eilenriede
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 19.11.2012
TOP 8.3.6.
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Mit der DS 15-1081/2012 hat der Bezirksrat mit breiter Mehrheit gefordert, Überwege an vitalen Stellen zu schaffen, damit die Eilenriede sicher für FußgängerInnen erreichbar ist. Dies wurde von der Verwaltung, sehr zum Erstaunen einiger AnwohnerInnen und Bezirksratsmitglieder, vollständig abgelehnt. Auch die Notwendigkeit einer Fahrradfurt am Zoo wurde nicht gesehen, obgleich hier eine stark frequentierte (tangentiale) Hauptroute des Radverkehrsnetzes verläuft.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. An welchen Tagen haben die Zählungen jeweils stattgefunden und welche konkreten Ergebnisse kamen dabei heraus?
2. Die momentane Situation an der abgelehnten Fahrradfurt widerspricht dem Leitbild Radverkehr im Bezug auf die Querbarkeit einer (tatsächlich nur als Forstweg ausgewiesenen und somit) rechtlich nachrangigen Fahrbahn erheblich. Wie bewertet die Stadt den Absatz „Die Radrouten sind unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Komfort und Schnelligkeit zu optimieren“ aus dem Leitbild Radverkehr vor diesem Hintergrund?
3. Wie kann dem erheblichen Querungsbedarf des Radverkehrs an dieser Stelle nach Vorstellung der Verwaltung anderweitig entsprochen werden?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Im Rahmen von regelmäßigen Verkehrsbeobachtungen wurde zu unterschiedlichen Tageszeiten (09.00, 11.00, 14.00 Uhr) und an verschiedenen Wochentagen an den in Rede stehenden Querungsbereichen Verkehrsbeobachtungen durchgeführt. Zu keiner Zeit wurden die für die Anlage von Fußgängerüberwegen erforderliche Anzahl an querenden Fußgängern erreicht.
Zu Frage 2:
Die Waldchaussee (Verlängerung der Fritz-Behrens-Allee) ist zu den besonderen Freizeitzeiten mit erheblichem Radverkehrsanteil bereits für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt (Samstag 15 Uhr bis Sonntag 24 Uhr). Zu den übrigen Zeiten stellt diese Straße tatsächlich eine wichtige, stark frequentierte und für den Kfz-Verkehr unverzichtbare Verkehrsroute mit stadtteilverbindendem Charakter dar. Eine bevorrechtigte querende Radwegeverbindung würde erhebliche verkehrliche Nachteile bewirken. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Einrichtung einer solchen Radverkehrsquerung an der vorgeschlagenen Örtlichkeit aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlenswert.
Zu Frage 3:
In dem genannten Bereich wird bereits mittels Beschilderung (Zeichen 138-10 (Radfahrer kreuzen, Aufstellung rechts) StVO auf querende Radfahrer hingewiesen. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.