Antrag Nr. 15-2531/2016:
Nutzung der Füchtlingsunterkünfte Vinnhorst I und II

Inhalt der Drucksache:

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Nutzung der Füchtlingsunterkünfte Vinnhorst I und II

Antrag

gemäß Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des
Stadtbezirksrates Nord am 19.12.2016

Der Bezirksrat möge beschließen:
Sofern in den festen Flüchtlingsunterkünften Vinnhorst I und II nach Schließung von
Notunterkünften im Stadtgebiet durch andauernd rückläufige Flüchtlingszahlen frei werdende
Kapazitäten entstehen, sollen diese im Rahmen der rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen dazu genutzt werden, die Zimmer nur noch durch jeweils eine Person
zu belegen.
Soweit noch nicht vorgesehen, sollte für die in Planung befindliche Unterkunft Vinnhorst II ein
angemessen großer Gemeinschaftsraum vorzusehen.

Begründung:
Aktuell ist die Anzahl der Flüchtlinge, die nach Hannover kommen und hier untergebracht
werden müssen, rückläufig. Gleichzeitig werden die festen Unterkünfte weiter ausgebaut, um
Notunterkünfte abbauen zu können. Sollten sich nach Schließung der Notunterkünfte im
Stadtgebiet Überkapazitäten bei den festen Unterkünften in Vinnhorst ergeben, sollte die
Belegung von Zimmern im Rahmen der Möglichkeiten einer Überprüfung unterzogen
werden.
Die Unterbringung in den Wohncontainern ist tendenziell beengt. Zwei Menschen teilen sich
hier zum Teil 12 qm. Gerade auch bei längerem Aufenthalt kann dieses unter Umständen zu
Spannungen führen, die einer Integration abträglich sind
Die Unterkunft Vinnhorst II wird nach aktuellem Kenntnisstand für 135 Personen geplant.
Hier ist – soweit noch nicht vorgesehen – ein ausreichend großer Gemeinschaftsraum für
Angebote wie Sprachunterstützung und gemeinsame Begegnung vorzuhalten.




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SPD-Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Robert Nicholls (o.V.i.A.) Stefan Winter (o.V.i.A.)