Anfrage Nr. 15-2530/2015:
Stadtfriedhof Ricklingen : Erreichbarkeit der Friedhofskapelle für Menschen mit Behinderungen an Freitagen

Inhalt der Drucksache:

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Stadtfriedhof Ricklingen : Erreichbarkeit der Friedhofskapelle für Menschen mit Behinderungen an Freitagen

Auf eine ähnlich lautende Frage hat die Verwaltung im März 2014 (DS 15-0408/2014 F1) folgendes geantwortet:
„Das Hauptportal wird bei Bestattungen am Freitag neuerdings geschlossen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ergab sich aus dem Umstand, dass am Freitag grundsätzlich die meisten Bestattungen stattfinden und zunehmend nicht berechtigte Besucher die Parkplätze neben der Kapelle nutzten. Aus diesem Grunde werden die gehbehinderten Besucher der Trauerfeiern (der Bedarf wird durch das jeweilige Bestattungsunternehmen ermittelt und an die Friedhofsverwaltung weitergeleitet) am Freitag über den Werkhof geleitet. … Darüber hinaus sind im Friedhofsbüro kostenfrei Rollstühle und Rollatoren für die Nutzung auf dem Friedhof erhältlich.“

Da nirgends auf diese beiden Möglichkeiten hingewiesen wird bedeutet das, dass Gehbehin-derte, deren Teilnahme nicht vorher bekannt ist, freitags keine Chance haben, an einer Trauer-feier teilzunehmen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind die oben beschriebenen Regelungen noch in Kraft?
2. Wenn ja, wird die Verwaltung an geeigneter Stelle (z. B. an der Umzäunung) auf den Sachverhalt hinweisen?
3. Sieht die Verwaltung andere Möglichkeiten, allen gehbehinderten Menschen die Teilnahme an Trauerfeiern zu ermöglichen?